Ein gewerblicher Kunde bzw. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die beim Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (vgl. § 14 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Unter den Begriff natürliche Personen fallen auch Freiberufler, Handwerker, Landwirte und Kleingewerbetreibende. Eine juristische Person ist bspw. eine Aktiengesellschaft (AG), eine Kommanditgesellschaft (KG), eine Genossenschaft oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Gewerblich oder beruflich in diesem Sinne ist jede Tätigkeit, die auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen angelegt ist
Privatperson / Verbraucher
Eine Privatperson bzw. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden (vgl. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Als Privatperson oder Verbraucher (oder Konsument) wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt. Damit stehen Verbraucher im Gegensatz zu gewerblichen Kunden bzw. Wirtschaftsunternehmen, die Waren kaufen, um sie zu bearbeiten, weiterzubearbeiten und anschließend zu veräußern bzw. zu handeln.