Eine Privatperson bzw. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen, noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden (vgl. § 13 Bürgerliches Gesetzbuch – BGB). Als Privatperson oder Verbraucher (oder Konsument) wird eine natürliche Person bezeichnet, die eine oder mehrere Waren oder Dienstleistungen zur eigenen privaten Bedürfnisbefriedigung käuflich erwirbt. Damit stehen Verbraucher im Gegensatz zu gewerblichen Kunden bzw. Wirtschaftsunternehmen, die Waren kaufen, um sie zu bearbeiten, weiterzubearbeiten und anschließend zu veräußern bzw. zu handeln.